Gebrauchtwagen und Neuwagen in Münster
Wer dem Reiz unterliegt, für ein gebrauchtes Fahrzeug bei einer Online-Versteigerung ein Gebot abzugeben, ist an sein Gebot gebunden, auch wenn er das Fahrzeug zuvor nicht besichtigt hat. Erhält er den Zuschlag, so ist ein Vertrag zustande gekommen, der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn das Fahrzeug stark von der vorher gegebenen Beschreibung abweicht.
Da man den Verkäufer nicht kennt, kann es sich um eine Privatperson handeln, die einfach ihr gebrauchtes Auto verkaufen möchte, aber auch um einen Profi, der regelmäßig Angebote in den Auktionshäusern einstellt. Solche Leute wissen, wie sie ein Auto beschreiben müssen, damit sich ein Käufer am Ende nicht auf große Abweichungen berufen kann. Der erste Kontakt zum Verkäufer und die erste Begutachtung der ersteigerten Beute erfolgt dann bei der Abholung. Diese kann unter Umständen zu einer großen Enttäuschung führen. Fotos, die den Angeboten im Internet beigefügt werden, geben nicht immer die Realität wieder und wie verhält es sich mit den notwendigen Fahrzeugdokumenten?
Oft stellt sich bei der Abholung heraus, dass wichtige Fahrzeugdokumente fehlen. Über Bescheinigungen der letzten Hauptuntersuchung und ASU machen sich Käufer häufig überhaupt keine Gedanken. Das böse Erwachen kommt bei der Zulassung des Autos. Ein Auto ohne Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung kann nämlich nicht ohne Mitwirkung des letzten Fahrzeughalters angemeldet werden. Ist dieser nicht mehr zu ermitteln, kommen große Probleme auf.
Internet-Auktionen sind in der Regel mit der Zahlung per Vorkasse verbunden. Das sollte bei Gebrauchtfahrzeugen jedoch keinesfalls so gehandhabt werden. Da Autos persönlich übergeben werden, sollte auch die Zahlung erst bei der Übergabe erfolgen.
Folgende Autohäuser finden Sie in unserem Branchenbuch für Münster (Westfalen):
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